Unfallauto verkaufen – so gehen Sie vor

Ein Unfallauto verkaufen Sie am einfachsten im beschädigten Zustand, ohne vorherige Reparatur. Wichtig sind eine ehrliche Beschreibung des Unfallhergangs, sichtbare und bekannte verdeckte Schäden sowie vorhandene Unterlagen wie ein Kostenvoranschlag. Bewertet werden vor allem betroffene Baugruppen, Rahmen- oder Strukturschäden und die Nachfrage nach dem Modell im Export. Eine Probefahrt ist dafür nicht nötig.

Warum eine ehrliche Schadensbeschreibung wichtig ist

Je genauer Sie beschreiben, was beim Unfall passiert ist – welche Teile betroffen sind, ob Airbags ausgelöst haben, ob das Fahrzeug noch fährt –, desto verlässlicher wird die erste Einschätzung. Verschwiegene Schäden fallen spätestens bei der Besichtigung auf und verzögern nur die Abwicklung.

Was bei der Bewertung eines Unfallautos zählt

Entscheidend ist, welche Baugruppen betroffen sind: Ein reiner Blechschaden an der Karosserie wiegt anders als ein Schaden an Rahmen, Achsen oder Antriebsstrang. Auch Airbags, Elektronik und Getriebe spielen eine Rolle. Diese Einzelteile bestimmen, wie viel Substanz für den Export noch vorhanden ist.

Reparieren oder im Ist-Zustand verkaufen?

Bei den meisten Unfallschäden lohnt sich eine Reparatur vor dem Verkauf nicht, weil die Werkstattkosten den Wertgewinn übersteigen. Eine Ausnahme sind sehr junge Fahrzeuge mit kleinem Schaden, wo sich ein Vergleich lohnen kann. Holen Sie im Zweifel einen Kostenvoranschlag ein, bevor Sie sich entscheiden.

Ablauf ohne Werkstattbesuch

Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist. Ist es das nicht mehr, erfolgt die Abholung mit einem entsprechenden Fahrzeug direkt von Ihrem Standort aus.

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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Muss das Auto noch fahren können?
Nein. Auch ein nicht mehr fahrbereites Unfallauto wird abgeholt, die Besichtigung erfolgt vorher bei Ihnen vor Ort.
Brauche ich einen polizeilichen Unfallbericht?
Nicht zwingend. Hilfreich ist er, wenn vorhanden, notwendig ist er für den Verkauf aber nicht.
Zählt es negativ, wenn der Airbag ausgelöst hat?
Es fließt in die Bewertung ein, ist aber kein Ausschlusskriterium. Nennen Sie es einfach bei der Beschreibung des Fahrzeugs.