Auto ohne gültiges Pickerl verkaufen – geht das?
Ja, ein Auto ohne gültiges Pickerl darf privat verkauft werden. Die §57a-Begutachtung ist nur Voraussetzung für die Zulassung im laufenden Betrieb, nicht für den Eigentumsübergang. Der Käufer kann das Fahrzeug abgemeldet übernehmen und je nach Zustand neu begutachten lassen oder exportieren. Für einen Exportkäufer ist ein fehlendes Pickerl ohnehin kein Ausschlusskriterium, da das Fahrzeug oft ins Ausland geht.
Was das Pickerl rechtlich bedeutet
Die §57a-Begutachtung bestätigt die Verkehrs- und Betriebssicherheit für die Zulassung in Österreich. Sie ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Verkauf. Läuft sie ab oder wird sie negativ, dürfen Sie damit nicht mehr im öffentlichen Verkehr fahren – verkaufen dürfen Sie es trotzdem, klären Sie Details im Einzelfall aber vorab mit der zuständigen Stelle.
Warum ein abgelaufenes Pickerl den Händlerpreis drückt
Ein heimischer Händler muss das Fahrzeug vor dem Weiterverkauf neu begutachten lassen. Fehlt das Pickerl, rechnet er die Kosten der Nachbegutachtung und mögliche Mängelbehebungen gleich vom Angebot ab – und das oft vorsichtshalber großzügig, weil er den tatsächlichen Zustand vor der Prüfung nicht kennt.
Wie ein Exportkäufer damit umgeht
Im Export ist die österreichische Begutachtung ohnehin nicht das entscheidende Kriterium, weil das Fahrzeug in einem anderen Markt neu zugelassen wird. Bewertet wird der tatsächliche technische Zustand: Rost, Fahrwerk, Motor, Getriebe. Ein abgelaufenes Pickerl allein sagt darüber wenig aus und ist deshalb kein Grund für ein niedrigeres Angebot.
Ablauf ohne Probefahrt zur Werkstatt
Wenn das Pickerl abgelaufen ist, dürfen Sie mit dem Auto nicht mehr ohne Weiteres zu einer Begutachtungsstelle fahren. Das ist für den Verkauf kein Problem: Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt, und die Abholung erfolgt mit eigenem Transport, sodass Sie selbst nicht mehr fahren müssen.